Alle Biehler SYN Rides sind eine Trainingsausfahrt und kein Rennen. Für diese Ausfahrt bringt jeder Teilnehmende sein eigenes, zur Sportart passendes Fahrrad (bspw. Rennrad), sowie notwendige eigene Bekleidung und Ausrüstung (Helme, Schuhe, ggf. Regenkleidung etc.) mit. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der körperlichen Lage sind, Radsport zu betreiben. Biehler SYN ist Veranstaltungs-Vermittler und kein Organisator. Veranstaltet und organisiert werden die Ausfahrten von der auf den Detailseiten auf Strava und Instagram genannten Person.
Mit der Teilnahme an einer der Veranstaltungen erklärst du dein Einverständnis zu den folgenden Nutzungsbedingungen. Mit der Teilnahme am SYN Ride, bestätigst Du außerdem ausdrücklich:
- dass es keine gesundheitlichen Einschränkungen für die Teilnahme gibt (jeder Teilnehmende ist selbst verantwortlich, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme zu beurteilen – der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung);
- dass Du während der Ausfahrt die Straßenverkehrsregeln (inkl. lokal geltende Gesetze) beachtest und einhältst;
- dass du die Leitung und Autorität eines ggf. gestellten Ride Leaders anerkennst und dessen Weisungen folgst;
- dass du ein verkehrssicheres Rennrad nutzt, einen ordnungsgemäßen, normgerechten (CE) Helm trägst;
- dass du mit der Aufnahme von Fotos und Videos von deiner Person im Rahmen der Veranstaltung einverstanden bist;
- dass du der unentgeltlichen Veröffentlichung der Fotos und Videos von dir im Rahmen der Veranstaltung (bspw. Social Media) zustimmst. Mit der Teilnahme am SYN Ride gibst Du automatisch Deine Einwilligung zur unentgeltlichen Veröffentlichung zu den genannten Zwecken, ohne dass es Deiner ausdrücklichen Zustimmung bedarf;
- dass du freiwillig und auf eigene Verantwortung, sowie eigene Gefahr teilnimmst;
- dass du gegen einen Ausschluss vom SYN Ride, sowie weiteren SYN Rides wegen unsportlicher oder gefährlicher Fahrweise keinen Einspruch einlegen oder gegen den Ausschluss juristische Schritte einlegen kannst;
- dass weder Veranstalter noch die Firma Biehler Sportswear GmbH & Co. KG für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, haftbar sind – außer für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Schäden können hervorgerufen werden durch - aber nicht ausschließlich- : Kollisionen mit Fußgängern, Fahrzeugen, anderen Fahrern, beweglichen oder unbeweglichen Objekten; Gefahren, die sich aus der Streckenbeschaffenheit ergeben, aus dem Versagen von Ausrüstungsgegenständen, aus der Witterung, aus unzureichendem Sicherheitszubehör, aus Zubehör oder Material, u.a.;
- dass sich Risiken aus der Teilnahme am SYN Ride und deinem eigenen Handeln ergeben können sowie aus dem Handeln oder Nichthandeln anderer Teilnehmer der Veranstaltung, aus der Beschaffenheit der Gegend und den Straßenverhältnissen, im Bereich derer Events stattfinden, aus dem Wetter und den Bedingungen, unter denen die Veranstaltung stattfindet sowie aus dem Verhalten des Teilnehmers selbst oder anderer, nicht an der Veranstaltung beteiligter Personen.
Haftung und Versicherung
- Du als Teilnehmer bist für dein Handeln vollständig selbst verantwortlich und haftest eigenverantwortlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Du bist zur Einhaltung aller gesetzlich geltenden Regeln verpflichtet, insbesondere zur Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme im Straßenverkehr gegenüber jedem anderen Verkehrsteilnehmer.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Teilnahme am SYN Ride für die vom Teilnehmer bewusst eingegangen typische Gefahren des Radfahrens entstehen, insbesondere nicht für solche, die durch das eigenverantwortliche Handeln entstehen. Für das Handeln Dritter durch die Teilnehmer zu Schaden kommen, haftet er ebenfalls nicht.
- Für Sachschäden ist eine Haftungsbeschränkung auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Bei anderen Schäden gilt dies nicht für solche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
- Du als Teilnehmer hast für deinen Versicherungsschutz während der Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu sorgen. Wenn bei Events seitens des Veranstalters Gebühren erhoben werden, beinhalten diese keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Erkrankung oder sonstigen Versicherungstatbeständen.
- Du als Teilnehmer bist dir bewusst, dass du bei einem Unfallereignis, für das der Veranstalter nach diesen Bedingungen nicht haftet, selbst für Schäden und möglicherweise anfallende Gebühren und Kosten aufkommen musst. Dies beinhaltet, ist aber nicht begrenzt, auf die Kosten eines Polizei-, Feuerwehr- oder Notfalleinsatzes, oder vergleichbare Dienste wie eine Berg- oder Höhenrettung. Sollte eine Situation eintreten, in der Teilnehmer nicht in der Lage dazu sind, die Entscheidung zu treffen, einen Notfalldienst zu alarmieren oder dies unterlassen, obwohl es aus der Sicht eines objektiven Dritten geboten erscheint, erteilen sie hiermit bereits das Einverständnis, dass dies von einem Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder einer anderen von dieser beauftragten Person für den Teilnehmer auf dessen Kosten getan wird. Für etwaige hierfür anfallende Kosten kann der Teilnehmer keinen Ersatz vom Veranstalter verlangen.
- Du als Teilnehmer bist darüber hiermit informiert, dass Anweisungen während der Ausfahrt und Strecke während der Veranstaltung zu den ursprünglich kommunizierten und beworbenen Anweisungen und Briefings des jeweiligen Veranstalters abweichen können, weil wichtige Änderung in der Verkehrsführung oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse dies gebieten.